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Zentrale Anlaufstelle für das Gaststättenrecht

Quick-Check für das Gaststättenrecht im Landkreis München: transparent, schnell und verständlich


Herzlich Willkommen beim Landkreis München!
 

Sie wollen ein Restaurant, eine Bar oder eine Gaststätte eröffnen?

 

Wir helfen Ihnen dabei mit unserem Quick-Check!

 

(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Planen Sie den Betrieb Ihrer Gaststätte/Bar/Restaurants auf dem Gebiet des Landkreises München?

Leider können wir Ihnen nicht weiterhelfen. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde Ihres Wohnsitzbereichs.

 

Hier einige zuständige Stellen in der Nachbarschaft des Landkreises München:
 

 

 

 

(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Planen Sie alkoholhaltige Getränke auszuschenken?
(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Wenn Sie keinen Alkohol ausschenken, brauchen Sie vermutlich auch keine Gaststättenerlaubnis nach dem Gaststättengesetz.
 

Kommen Sie gerne auf die Kolleginnen und Kollegen des gewerblichen Verbraucherschutzes zu, wenn Sie diesbezüglich unsicher sind:

(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Handeln Sie als Vertreter für eine juristische Person (z.B. GmbH)?
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Sind Sie Deutscher oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstates der Europäischen Union?
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Haben Sie eine Aufenthaltserlaubnis, die Sie zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit berechtigt?

Leider können wir Ihnen nicht weiterhelfen! Ohne eine Aufenthaltserlaubnis mit Erlaubnis zur selbständigen Tätigkeit können Sie keine Genehmigung bekommen. 
 

Hier finden Sie Informationen, wie Sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. 

 

(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Sind Sie in den letzten fünf Jahren in irgendeiner Form strafrechtlich auffällig gewesen?
(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Eine strafrechtliche Vorgeschichte kann die Genehmigung beeinflussen. Bitte klären Sie dies im Vorfeld und fragen Sie bei Unklarheiten bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nach.
 

(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Ist das Gebäude, in dem Sie die Gaststätte eröffnen möchten, bereits für die gastronomische Nutzung genehmigt?

(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Kein Problem! Sprechen Sie einfach mit unserer Bauabteilung ob eine Nutzungsänderung möglich ist.

(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Verfügt die Gaststätte über ausreichende sanitäre Einrichtungen für Gäste und Mitarbeiter?

Bei der Frage nach der Genehmigung hilft Ihnen unsere Bauabteilung gerne weiter!

(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Haben Sie bereits eine einschlägige Ausbildung oder eine Gaststättenunterrichtung absolviert?

Melden Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Gaststättenunterrichtung an. 

Sehr gut! Wir können Ihnen als zuständige Behörde weiterhelfen.
 

Um eine möglichst reibungslose Antragstellung zu gewährleisten, reichen Sie bitte folgende Antragsunterlagen bei uns ein:
 

  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer sogenannte Wirteunterrichtung oder Bescheinigung über die Befreiung von der Unterrichtung (z. B. Köche, Bäcker, Konditoren, Metzger).
  • Gewerbeanmeldung
  • Bescheid der Baugenehmigung mit sämtlichen Anlagen (in Kopie)
    • Grundriss- und Lageplan in 2-facher Ausfertigung (genehmigte Baupläne); mit Angabe der Art der Raumnutzung, Grundflächen in m² und Angabe der Anzahl der Gastplätze (Steh- und Sitzplätze); Maßstab 1:100
      Evtl. vorhandene Außenanlagen (Terrassen, Freischankflächen) müssen im Grundrissplan ausgewiesen sein.
  • Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltserlaubnis (in Kopie)
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Nutzungsvertrag/Pachtvertrag über die zum Betrieb gehörenden Räume (in Kopie)
  • bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftsvertrag (in Kopie)

 

So geht es weiter:

Sie können die oben aufgeführten Unterlagen (soweit sie Ihnen bereits vorliegen) mitsamt des Antrags auf verschiedene Arten bei uns einreichen:
1. Übersendung der Ihnen bereits vorliegenden Unterlagen per Post mit dem Antrag (PDF-Formular) an Frankenthaler Straße 5-9, 81539 München
2. Das PDF Antragsformular können Sie online ausfüllen (cirali-Programm erforderlich) und über das Programm versenden –  die übrigen Unterlagen können Sie sodann nachträglich per Post oder via E-Mail übersenden.
3. Übersendung der Ihnen bereits vorliegenden Unterlagen per Post mit dem Antrag (PDF-Formular)
Per E-Mail: gaststaettenrecht@lra-m.bayern.de
4. Online: Onlineantrag mit BayernID (Gaststättenerlaubnis beantragen)