Sehr gut! Wir können Ihnen als zuständige Behörde weiterhelfen.
Um eine möglichst reibungslose Antragstellung zu gewährleisten, reichen Sie bitte folgende Antragsunterlagen bei uns ein:
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer sogenannte Wirteunterrichtung oder Bescheinigung über die Befreiung von der Unterrichtung (z. B. Köche, Bäcker, Konditoren, Metzger).
- Gewerbeanmeldung
- Bescheid der Baugenehmigung mit sämtlichen Anlagen (in Kopie)
- Grundriss- und Lageplan in 2-facher Ausfertigung (genehmigte Baupläne); mit Angabe der Art der Raumnutzung, Grundflächen in m² und Angabe der Anzahl der Gastplätze (Steh- und Sitzplätze); Maßstab 1:100
Evtl. vorhandene Außenanlagen (Terrassen, Freischankflächen) müssen im Grundrissplan ausgewiesen sein.
- Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltserlaubnis (in Kopie)
- Auszug aus dem Handelsregister
- Nutzungsvertrag/Pachtvertrag über die zum Betrieb gehörenden Räume (in Kopie)
- bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftsvertrag (in Kopie)
So geht es weiter:
Sie können die oben aufgeführten Unterlagen (soweit sie Ihnen bereits vorliegen) mitsamt des Antrags auf verschiedene Arten bei uns einreichen:
1. Übersendung der Ihnen bereits vorliegenden Unterlagen per Post mit dem Antrag (PDF-Formular) an Frankenthaler Straße 5-9, 81539 München
2. Das PDF Antragsformular können Sie online ausfüllen (cirali-Programm erforderlich) und über das Programm versenden – die übrigen Unterlagen können Sie sodann nachträglich per Post oder via E-Mail übersenden.
3. Übersendung der Ihnen bereits vorliegenden Unterlagen per Post mit dem Antrag (PDF-Formular)
Per E-Mail: gaststaettenrecht@lra-m.bayern.de
4. Online: Onlineantrag mit BayernID (Gaststättenerlaubnis beantragen)