Schön! Wenn Sie vorhaben, eine ausländische Fachkraft nach ihrer Einreise in Ihrem Unternehmen einzustellen, können Sie bereits jetzt alle Unterlagen vorbereiten, bevor die Fachkraft dann mit einem Visum einreist, damit der Aufenthaltstitel schnell erteilt werden kann.
Sie müssten die folgenden Unterlagen schon einmal vorbereitend ausfüllen und unterzeichnen:
- Anmeldung bei der Gemeinde im Landkreis München planen (Fachkraft muss nach Einreise im Landkreis München gemeldet sein, damit eine Antragsbearbeitung möglich ist)
- Kopie Reisepass des Arbeitnehmers
- Kopie Visum des Arbeitnehmers, falls vorhanden
Arbeitnehmer aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika, benötigen in den ersten 90
Tagen keinen Aufenthaltstitel, bzw. kein Visum zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.
- ausländisches Diplom oder ausländischer Berufsabschluss
- Arbeitsvertrag vorbereiten
- Informationen zu Krankenversicherung einholen und alles für den Abschluss vorbereiten
- Nachweise zur Beantragung/Bemühung der Anerkennung/Gleichwertigkeit
Falls noch kein Bescheid zur Anerkennung vorliegt:
Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung: Sperrkonto
HINWEIS: Bitte drucken Sie die Unterlagen jeweils aus und unterzeichnen sie diese. Anschließend drücken Sie bitte auf den Button "Absenden" für weitere Informationen.