Sehr gut! Dann können wir Ihnen als Ausländerbehörde direkt weiterhelfen!
Sie müssten die folgenden Unterlagen ausfüllen und unterzeichnen:
- Meldebescheinigung (Fachkraft muss im Landkreis gemeldet sein)
- Vollmacht und Schweigepflichtentbindung
- Vollständig ausgefüllter Antrag
- Vollständig ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Kopie Reisepass
- Aufenthaltstitel des Arbeitnehmers (Visum, Aufenthaltserlaubnis)
Arbeitnehmer aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika, benötigen in den ersten 90 Tagen keinen Aufenthaltstitel, bzw. kein Visum zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.
- Lebenslauf der Fachkraft und ausländische Arbeitszeugnisse mit deutscher Übersetzung
- Kopie Arbeitsvertrag
- Krankenversicherungsnachweis
HINWEIS: Bitte drucken Sie die Unterlagen jeweils aus und unterzeichnen sie diese. Anschließend drücken Sie bitte auf den Button "Absenden" für weitere Informationen.
Bevor Sie auf den Button "Absenden" drücken:
Drucken Sie die ausgefüllten Dokumente aus und unterzeichnen Sie diese!
Nach dem Absenden erhalten Sie alle Informationen, wie es mit dem Antrag weitergeht und wo Ihre Dokumente hingeschickt werden müssen.